Archivalie des Monats Juli 2018: U. F. C. Maneckes rund 200 Jahre alte Beschreibung der Vogtei Dorfmark
In diesem Jahr blickt die Ortschaft Dorfmark auf ihre erste urkundliche Erwähnung als „Thormarcon" vor 1050 Jahren zurück. Wesentlich jüngeren Datums, aber immer noch rund 200 Jahre alt ist U. F. C. Maneckes topographisch-historische Beschreibung der Vogtei Dorfmark.
Der 1745 in Celle geborene Urban Friedrich Christoph Manecke war nach Studien in Göttingen und Leipzig als Amtsschreiber in Neuhaus a. d. Oste, Bodenteich, Neuhaus im Lauenburgischen, Lüchow und Hoya 1785 „Zöllner" in Lüneburg geworden, also der obere Beamte des alten herzoglichen, dann königlichen „Zolles in der Beckerstrate" und Erheber der Sülzeinkünfte. Neben seinen eigentlichen Dienstobliegenheiten begann Manecke schon früh mit statistisch-spezialhistorischen Arbeiten, die ihm den Ruf eintrugen, „unstreitig der größte Sammler aller das Vaterland betreffenden Notizen und ein sehr kenntnisreicher Mann" zu sein (mit diesen Worten würdigte ihn der Nekrolog im „Neuen Vaterländischen Archiv"). Dies belegen auch seine „Topographisch-historische[n] Beschreibungen der Städte, Aemter und adelichen Gerichte im Fürstenthum Lüneburg", mit deren Erarbeitung er in den Jahren 1769 und 1770 begonnen hatte und die er bis zu seinem Tod 1827 in Lüneburg fortsetzte. Sein Nachlass wurde in der Zeit der Personalunion zwischen Hannover und Großbritannien vom Generalgouverneur von Hannover, Adolf Friedrich, Herzog von Cambridge, nach dem die Siedlung Adolphsheide benannt wurde, aufgekauft. Dies ermöglichte es dann 1858 der Capaun-Karlowa’schen Buchhandlung in Celle, auf Anregung von Landschaftsdirektor von Hodenberg die „Topograpisch-historische[n] Beschreibungen" in zwei Bänden zu veröffentlichen. Das Werk wurde 1977 als Reprint im Verlag Harro v. Hirschheydt erneut herausgegeben – diese Ausgabe befindet sich auch im Buchbestand des Stadtarchivs. Mittlerweile wurden Maneckes „Beschreibungen" digitalisiert. Online sind die beiden Bände mittels der am Ende des Textes angefügten Links auf die Seite „BSB – Bayerische StaatsBibliothek digital" abrufbar.
Über die Vogtei Dorfmark berichtet Manecke auf den S. 374-376 des zweiten Bandes:
Die Voigtei Dorfmark besteht aus dem Kirchspiel Dorfmark von 11 Bauerschaften, worin 136 pflichtige und 16 freie Hausstellen. Diese sind:
1. Woltem mit den Nebenorten Springhorn, Eitze, Frielingen, Bostel und zur Aver, worin 14 pflichtige Hausstellen und eine Schule. Der Zehnte von Woltem gehört an die von der Wense zu Wense und Dorfmark, der von Frielingen an das Oeffenersche Burglehn zu Rethem. Die beiden einstendigen Höfe Springhorn und Eitze sind nicht nach Dorfmark, sondern nach Soltau eingepfarrt, und nicht weit von hier in der Amtsvoigtei Soltau liegt ein Hof, der auch Frielingen heißt.
2. Jettebruch, worin 7 pflichtige Höfe und 1 Schulhaus. Der Dorfzehente gehört an die von der Wense zu Wense und Dorfmark. Das adeliche Geschlecht von Jettebruch, das mit dem Hofmeister und Dechant Georg Ernst von Jettebruch zu Wolfenbüttel am 21. Septbr. 1701 ausgegangen ist q), hat vielleicht aus diesem Dorfe seine Abstammung gehabt.
3. Bokel mit den Nebenorten Leemberg, Flotwedel und Moorkate, worin 9 Hausstellen und ein Schulhaus.
4a. Fuurhop mit den Nebenorten Aspelo und Böme, worin 4 Hausstellen. Auf dem einstendigen Hof Böme, der in Ansehung der Gutsherrschaft an die v. d. Wense gehört, fließt eine Salzquelle r). Auch liegt im Bezirk dieser Bauerschaft der adelich freie landtagsfähige Hof Wense, worauf sich eine kleine Kirche findet, darin der Prediger zu Dorfmark alle 4 Wochen Gottesdienst zu halten verpflichtet ist, und woran die hiesige Korn- und Oel-, auch beide Schneidemühlen gehören. Er ist das Stammgut derer von der Wense, das sie schon über 700 Jahre besitzen. Im 30jährigen Kriege sind ihre besten Gebäude ein Raub des Feuers worden s). Nahe bei diesem Hofe in einem Tannenholze an einem kleinen Bache geht eine Quelle zu Tage, mit deren Wasser man seit undenklichen Jahren schwarz färbet. Nicht weit davon ist noch eine Quelle von gleicher Beschaffenheit und eine schwache Salzquelle t).
4b. Wense, Œ Stunde von Fuhrhop und Ÿ St. von Dorfmark ist ein adelich landtagfähiges Lehngut mit einigen Anbauern, von welchen keine andere Besitzer als die v. d. Wense bekannt sind, daher es deren Stamhaus ohnbezweifelt ist. Im 30jährigen Kriege ging des Wohnhaus in Feuer auf *). In der Hofskapelle ist der Prediger zu Dorfmark alle 4 Wochen Gottesdienst zu halten verpflichtet.
5. Mengebostel mit den Nebenorten Obernhausen, Allerhoop und Diekhausen, worin 13 Hausstellen. Der Zehente von Mengebostel und Obernhausen gehört an die von der Wense zu Wense und Dorfmark.
6. Riepe mit den Nebenorten Neddenriep, Avenriep, Amtsfelde und Grubentaal, worin 10 pflichtige Hausstellen und ein Schulhaus. Eine Hausstelle in Riepe und der einstendige Hof Neddenriep sind jedoch nicht nach Dorfmark, sondern nach Fallingbostel eingepfarrt.
7. Winkelhausen, worin 5 Hausstellen.
8. Westendorf, worin 12 pflichtige Hausstellen, eine Schule und ein adelich freier landtagsfähiger Hof, den nach Abgang der von Jettebruch, erfolgt 1703, die von Püchler und nach deren Abgang, erfolgt 1805, die von Hardenberg wieder zu Lehn erhalten, ihn aber an die v. d. Wense überlassen haben. Zum Gute gehöret eine Mahl-, Oel-, Grütz- und Walkemühle und eine Säge- und Lohmühle. Jene, die Bommühle genannt, haben die von Hardenberg 1806 auf Erbenzins gegeben und ist daher canzleisässig, diese aber wird durch Verpachtung genutzt u). Beim Dorfe hat sich ehedem eine Quelle befunden, deren Wassers sich die Hausleute zum Schwarzfärben bedient haben v).
9.Dorfmark, das Kirchdorf w), an der Böme, worin 26 pflichtige Hausstellen, die Dienstwohnungen der Geistlichen und ein adelich freier landtagsfähiger Hof, der vormals denen von Jettebruch zugestanden, jetzt aber denen von der Wense gehört. Das jetzige Kirchengebäude ist 1709 aufgeführt worden. Am fünften Montage vor Ostern, am Montage nach Ulrich und auf Martin Bischof wird hier Krammarkt gehalten, wenn aber letzterer Tag auf einen Sonnabend oder Sonntag einfällt, am nächsten Montage x).
10. Fischendorf mit den Nebenorten Brook und Düshoop, worin 12 Hausstellen.
11. Einzingen mit den Nebenorten Achterberg, Mackentun, Kammer, Eggersglüs, Hanglüs, Siemensglüs, zum Hofe, zum Felde, Stimbeck, Aalbrock und Weerhof, worin 24 pflichtige Hausstellen und ein Schulhaus. Diese Bauerschaft besteht beinahe aus lauter einzelnen Höfen, die von einander entfernt liegen. Sie haben theils einen feststehenden Namen, theils aber werden sie nach ihrer Besitzer Geschlechtsnamen, mit dem Zusatz: Hof, genannt. Bei Hanglüs und an mehren Orten in der Amtsvoigtei [Fallingbostel] liegen ungewöhnlich große Granitblöcke, von woher die Steine zur Aufführung des Schlosses in Zelle genommen sein sollen y).
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q) C. F. A. von Meding. Nachricht von adelichen Wapen I. 262.
r) J. Taubens Beitr. zur Naturkunde des H. Zelle II. 185.
s) M. Merians Braunschw. Lüneb. Topographie 202. W. E. vom Schott bei Hösseringen in den Braunschw. Anz. 1745 S. 1131.
t) Taubens angez. Beiträge II. 234 237.
*) Merians Topographie 202.
u) J. F. Plessingers Braunschw. Lüneb. Historie II. 1069. J. H. Pratje im Alten und Neuen aus den H. Bremen und Verden IX. 246. Doch wird von beiden dieser Hof also aufgeführt, als wenn er in Dorfmark belegen sei. Einen gleichen Fehler begeht C. L. Scharf im pol. Staat des Churf. Braunschw. Lüneburg, vermuthlich, weil es im Stimmenverzeichniß hinter der Verordnung von landschaftl. Wahlen im Fürstenthume Lüneburg auch also genannt wird.
v) Taubens angez. Beiträge II. 234. 237.
w) Scharf im polit. Staat 38. nennet es gar unrecht: ein Flecken.
x) Hannöversche polit. Anz. Jahrg. 1769. S. 1079.
y) Vaterländisches Archiv II. 12.