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Datum: 27.11.2023

Gesetzliche Änderung bei Beantragung eines Kinderreisepasses - ab 01.01.2024

Für eine Reise ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann nur noch bis zum 31.12.2023 ein Kinderreisepass beantragt werden.

Ab dem 01.01.2024 gelten neue gesetzliche Regelungen, welche die Abschaffung des Kinderreisepasses zur Folge haben. Auch eine Aktualisierung oder Verlängerung vorhandener Kinderreisepässe, ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr zulässig. Zukünftig können im Bedarfsfall, für minderjährige Kinder aller Altersgruppen, die gleichen Dokumente wie für Erwachsene (Personalausweis oder Reisepass), mit den entsprechenden Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei, beantragt werden.

BMI - Reisepass für Kinder - Reisepass für Kinder (bund.de)