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Schießwarnung für die Truppenübungsplätze Bergen und Ostenholzer Moor

Hinweise der Truppenübungsplatzkommandantur BERGEN

Auf das Betretungsverbot des Truppenübungsplatzes BERGEN weist die Truppenübungsplatzkommandantur hin.

Das Betretungsverbot gilt ständig und nicht nur an Schießtagen.

Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen, sondern auch durch den Übungsbetrieb mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition, sowie Straßenverschmutzungen aus. Zudem gehen die übenden Soldaten auch nicht davon aus, unbeteiligte Personen im Übungsgeschehen anzutreffen. Blindgänger und andere nicht aufgefundene Munition stellen ein hohes Gefährdungspotential nicht nur auf Truppenübungsplätzen dar. Hier gilt ein absolutes Berührungsverbot.

Die Grenzen der Truppenübungsplätze sind durch Schilder, Schranken und Warnkörbe deutlich gekennzeichnet. Aufgezogene, rot-weiß-rote Warnkörbe bedeuten, dass im Gebiet des TrÜbPI geschossen und/oder geübt wird.

Die Missachtung des Befahren- und Betretungsverbot wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet.