Archivalie des Monats März 2015: Instruktion für den Nachtwächter in Fallingbostel (1896)
Als Archivalie des Monats Februar 2015 wurde der Zeitungsartikel „Vambossel um 1900" abgedruckt, in dem auf humorvolle Weise auch über die Tätigkeit des Nachwächters Rodewald berichtet wird. Welche Aufgaben auf den Fallingbosteler Nachtwächter im Einzelnen zukamen und wie er entlohnt wurde, lässt sich der Instruktion entnehmen, die Rodewalds Vorgänger Fritz Pröhl am 1. Oktober 1896 ausgehändigt wurde.
für
den Nachwächter in Fallingbostel
Der Dienst des Nachtwächters wird bis auf weiteres dem in Fallingbostel wohnenden Häusling Fritz Pröhl mit beiderseitiger vierteljährlicher Kündigung vom heutigen Tage übertragen
Als Nachwächter hat derselbe vom 1 Oktober bis Ende März von Abends 10 Uhr bis Morgens 3 Uhr, und vom 1 April bis Ende September von Abends 10 Uhr bis Morgens 4 Uhr zu jeder der bezeigneten Stunden den ganzen Ort zu durchgehen und durch Flöten und das angeben der Stunden sich gehörig bemerkbar zu machen
Der Nachtwächter hat durch unausgesetzte Aufmerksamkeit die Wache zu halten und sich sofort von allen ungewöhnlichen Vorkomnissen, als Ausbruch von Feuer, Ruhestörung, Diebstahl und dergleichen zu überzeugen und das erforderliche ungesäumt beim Gemeindevorsteher zur Anzeige zu bringen
Solte der Nachwächter durch Abhaltung verhindert sein, seinen Dienst auszuführen, so hat derselbe auf seine Kosten einen Stellvertreter anzunehmen.
Sobald derselbe Feuer entdeckt, namentlich im Ort selbst, so hat er durch anhaltendes Blasen und feuer rufen solches zu bekunden
Davür erhält derselbe an Gehalt 360 Mark jährlich welches von 1 Oktober 1896 an in vierteljährlichen oder Monatsweise bezogen werden kann.
Derselbe hat sich überhaupt allen Anordnungen des Gemeindevorstehers bzw. Beigeordneten zu fügen und wird für die gründliche Ausführung seines Amtes verantwortlich gemacht
für Bedienung der Straßenlaternen reinigen derselben an und auszünden, und allen zur Bedienung erforderlichen Arbeiten erhält derselbe jährlich 80 Mark weitere Vergütung, bei Mondschein und Schneefallen Abenden kann das Anzünden auf Anordnung des Verdandes [Verbandes?] erlassen werden. Die Vergütung wird in 2 Raten am 1 Januar und 1 April mit 40 Mark angewiesen
Der Gemeindevorsteher
H Pröhl